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LG Hamburg, 24.07.2018 - 406 HKO 86/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 7 Abs 1 S 1 HeilMWerbG, § 11 Abs 1 S 1 Nr 14 HeilMWerbG, § 11 Abs 1 S 2 HeilMWerbG, § 3 UWG, § 3a UWG
Verstoß gegen das heilmittelwerberechtliche Zuwendungsverbot durch eine Werbegabe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 24.07.2018 - 406 HKO 86/18
- OLG Hamburg, 20.06.2019 - 3 U 137/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamburg, 27.06.2013 - 3 U 26/12
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Auszug aus LG Hamburg, 24.07.2018 - 406 HKO 86/18
Der Begriff der Werbegabe ist dabei weit auszulegen und erfasst grundsätzlich jede im Zusammenhang mit der Werbung für ein Heilmittel gewährte unentgeltliche Vergünstigung (Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil v. 27.6.2013, Az. 3 U 26/12, Anlage AST 14, Rn. 36).
- OLG Hamburg, 20.06.2019 - 3 U 137/18
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Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Kammer 6 für Handelssachen, vom 24.07.2018 (Az. 406 HKO 86/18) abgeändert:.Das Landgericht, Kammer 6 für Handelssachen, hat die einstweilige Verfügung mit Urteil vom 24.07.2018 (Az. 406 HKO 86/18) bestätigt.
unter Abänderung des am 24.07.2018 verkündeten Urteils des LG Hamburg, Az. 406 HKO 86/18 die einstweilige Verfügung vom 22.05.2018 aufzuheben und den auf ihren Erlass gerichteten Antrag zurückzuweisen.